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   OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 6211/96   

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OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 6211/96 (https://dejure.org/1998,12629)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.1998 - 3 L 6211/96 (https://dejure.org/1998,12629)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Februar 1998 - 3 L 6211/96 (https://dejure.org/1998,12629)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 2 A 3877/95
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 6211/96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 6211/96
    Bei der nach §§ 66 ff. TierSG zu gewährenden Entschädigung für Tierverluste handelt es sich weder um eine Enteignungssentschädigung noch um einen Schadensersatz, sondern um eine Leistung eigener Art, die der Gesetzgeber freiwillig aus Gründen der Billigkeit und der polizeilichen Zweckmäßigkeit gewährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351, 360; BVerwG, Urt. v. 14.10.1958 - BVerwG I C 59.57 - BVerwGE 7, 257, 262 f.; BT Drs. IV/3017 und 11/7065).

    Demgemäß stand dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung dieser Leistung ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1966, aaO).

  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 6211/96
    Bei der nach §§ 66 ff. TierSG zu gewährenden Entschädigung für Tierverluste handelt es sich weder um eine Enteignungssentschädigung noch um einen Schadensersatz, sondern um eine Leistung eigener Art, die der Gesetzgeber freiwillig aus Gründen der Billigkeit und der polizeilichen Zweckmäßigkeit gewährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351, 360; BVerwG, Urt. v. 14.10.1958 - BVerwG I C 59.57 - BVerwGE 7, 257, 262 f.; BT Drs. IV/3017 und 11/7065).
  • BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 21.89

    Kürzung einer tierseuchenrechtlichen Entschädigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 6211/96
    Daß die Kürzung der Entschädigung bei Massentierhaltungen wegen des besonderen gesundheitlichen Risikos, das durch die Konzentration großer Tierzahlen auf relativ engem Raum bedingt ist, geboten ist, hat auch das Bundesverwaltungsgericht angenommen; es hat entschieden, daß eine tierseuchenrechtliche Entschädigung gleichzeitig nach § 67 Abs. 3 Nr. 1 und nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 a TierSG in der Fassung vom 2. Dezember 1976 (BGBl I S. 3249), der § 67 Abs. 3 Nr. 1 c TierSG in der hier maßgebenden Fassung entspricht, gekürzt werden kann, und dabei ausdrücklich festgestellt, daß es sachlich gerechtfertigt sei, daß Halter größerer Tierbestände wegen des erhöhten Risikos Tierverluste teilweise selbst zu tragen hätten, zumal ihnen durch die Massentierhaltung erhöhte Gewinne in Aussicht gestellt seien (BVerwG, Urt. v. 29.3.1990 - BVerwG 3 C 21.89 - Buch418.6 TierSG Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 9 S 158/20

    Entschädigung für die Tötung eines Fischbestandes; behördliche Anordnung zur

    Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, wie weit er bei der Gewährung solcher Ansprüche gehen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.11.1966, a.a.O.; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 23.02.1998 - 3 L 6211/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.04.1998 - 3 L 3428/96

    Entschädigung wegen Schweinepest; Schweinepest (Entschädigung);

    Die Annahme des VG, § 67 III Nr. 1 c TierSG sei verfassungskonform, ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Lüneburg, NdsVBl 1998, 158; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.2. 1998 - 3 L 5671/97).
  • OVG Niedersachsen, 02.04.1998 - 3 L 4047/96

    Entschädigung für Tierverlust durch Schweinepest; Einheit, seuchenhygienische;

    Die Annahme des VG, § 67 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c TierSG sei verfassungskonform, ist nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 23.2.1998 - 3 L 6211/96 - Senatsbeschluß vom 4.2. 1998 - 3 L 5671/97 -).
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